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   BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86   

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BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86 (https://dejure.org/1987,10212)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1987 - 7 B 103.86 (https://dejure.org/1987,10212)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1987 - 7 B 103.86 (https://dejure.org/1987,10212)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen - Übergang von einem Berufsverkehr zu einem zweckungebundenen Linienverkehr - Beurteilung als Neuerrichtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67

    Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86
    Nach der auch vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 30, 257/262; 30, 352/355; 31, 133/136 f; Urteil vom 16. Juli 1980 - BVerwG 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25) kann von einer Ausgestaltung nur dann gesprochen werden, wenn der vorhandene, vom Unternehmer betriebene Verkehr in seinem wesentlichen Kern erhalten bleibt, wenn er also nur in Einzelheiten geändert und im Hinblick auf die bestehende unbefriedigende Verkehrsbedienung verbessert wird.
  • BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67

    Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" bei einstweilig zugelassenen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86
    Nach der auch vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 30, 257/262; 30, 352/355; 31, 133/136 f; Urteil vom 16. Juli 1980 - BVerwG 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25) kann von einer Ausgestaltung nur dann gesprochen werden, wenn der vorhandene, vom Unternehmer betriebene Verkehr in seinem wesentlichen Kern erhalten bleibt, wenn er also nur in Einzelheiten geändert und im Hinblick auf die bestehende unbefriedigende Verkehrsbedienung verbessert wird.
  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 25.78

    Stadtverkehrsunternehmer - Überörtlicher Linienverkehr - Überlandverkehr -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86
    Nach der auch vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 30, 257/262; 30, 352/355; 31, 133/136 f; Urteil vom 16. Juli 1980 - BVerwG 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25) kann von einer Ausgestaltung nur dann gesprochen werden, wenn der vorhandene, vom Unternehmer betriebene Verkehr in seinem wesentlichen Kern erhalten bleibt, wenn er also nur in Einzelheiten geändert und im Hinblick auf die bestehende unbefriedigende Verkehrsbedienung verbessert wird.
  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 64.67

    Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Linienverkehrs -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 B 103.86
    Nach der auch vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 30, 257/262; 30, 352/355; 31, 133/136 f; Urteil vom 16. Juli 1980 - BVerwG 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25) kann von einer Ausgestaltung nur dann gesprochen werden, wenn der vorhandene, vom Unternehmer betriebene Verkehr in seinem wesentlichen Kern erhalten bleibt, wenn er also nur in Einzelheiten geändert und im Hinblick auf die bestehende unbefriedigende Verkehrsbedienung verbessert wird.
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